Arbeiten in kontaminierten Bereichen DGUV Regel 101-004 (BGR128)

 

Unter Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach DGUV Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche“ (bisher BGR 128) bzw. TRGS 524 fallen alle Bau- bzw. Sanierungsarbeiten, die mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen verunreinigt sind.

 

Hierzu gehören u.a.:

– Bauarbeiten auf Altlasten, Deponien oder entsprechend belasteten Industrie- oder Gewerbeflächen,

– Rückbau von Industrieanlagen und entsprechend belasteter Gebäude,

– Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen bei Arbeiten auf Deponien und bei der mikrobiologischen Bodensanierung,

– vorausgehende Arbeiten zur Erkundung von Gefahrstoffen,

– Arbeiten zur Brandschadensanierung,

– Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die aus Kampfmitteln stammen,

– Tätigkeiten mit Gebäudeschadstoffen im Sinne der TRGS

 

 

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